Die Beantragung einer NIE-Nummer ist in Spanien obligatorisch, wenn Sie EU-Bürger sind und sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten werden (Sie werden als Einwohner betrachtet). Außerdem benötigen Sie für jede wirtschaftliche Aktivität in Spanien (Kauf eines Hauses in Spanien, Kauf eines Autos und Eröffnung eines Bankkontos) eine NIE-Nummer.
Die NIE-Nummer steht für Numero de Identificación de Extranjero und erfüllt hiermit denselben Zweck wie die persönliche Steueridentifikationsnummer in Deutschland (in Deutschland ist ein Aufenthaltstitel oder eine Freizügigkeitsbescheinigung für Bürger des EWR seit 2013 nicht mehr notwendig).
Wo kann ich eine NIE-Nummer beantragen?
Sie können die NIE-Nummer bei der spanischen Botschaft in Deutschland beantragen; sollten Sie die NIE-Nummer kurzfristig benötigen ist dies jedoch nicht die schnellste Option. In Spanien können Sie die NIE-Nummer bei der Oficina de Extranjeria (Einwanderungsbehörde) oder der Comisaría de policía (zuständige Polizeidienststelle der nationalen Polizei) beantragen, je nachdem, in welcher Gemeinde Sie sich aufhalten.
Was benötige ich, um eine NIE-Nummer zu erhalten? Um eine NIE-Nummer zu beantragen, benötigen Sie Folgendes:
- Aktuelles Passfoto im Passformat
- EX-15-Formular ausgefüllt und unterzeichnet
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer NIE-Nummer in Spanien und ersparen Ihnen damit viel Zeit und Mühe.
ZWEI OPTIONEN :
- Wir fordern für Sie die NIE-Nummer an und holen sie ab. Dazu benötigen wir eine Vollmacht, die von einem spanischen Notar ausgestellt wird. Wir sorgen dafür, dass die Gebühren bezahlt werden und füllen das Formular EX-15 für Sie aus.
Kosten : 175 Euro (exkl. MwSt.) pro Person, exkl. Kosten für notariell beglaubigte Vollmacht.
Dauer : 5 Arbeitstage - Wir werden für Sie einen Termin in der Oficina de Extranjería in Alicante vereinbaren. Sie kommen am Tag des Termins zur Einreichung des Antrags mit uns und holen auch die NIE-Nummer persönlich bei uns ab. Wir sorgen dafür, dass die Gebühr bezahlt wird und füllen das Formular EX-15 für Sie aus.
Kosten : 175 Euro (ohne MwSt.) pro Person.
Dauer : 1 Arbeitstag
Für weitere Fragen und/oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung