Wenn Sie eine Immobilien in Spanien besitzen, sind Sie verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung für Ihre Immobilie einzureichen, möglicherweise mit einem Zusatz zu allen Einkünften, die Sie in Spanien erhalten.
Die jährlichen Steuern, mit denen Sie als Hausbesitzer zurechtkommen müssen:
- Gemeindesteuern für Müllabfuhr, Kanalisation usw. (Tasas)
- Immobiliensteuer (IBI- Impuestos sobre bienes inmuebles)
Wenn Sie zwei oder mehrere Häuser oder Grundstücke in Spanien besitzen, sind Sie verpflichtet, einen steuerlichen Vertreter zu ernennen, der sich für Sie um die Erklärungen kümmert. Dieser Steuervertreter ist auch der Ansprechpartner für die Steuerbehörden.
WIR BIETEN IHNEN AN:
- Uns um die Steuererklärung der Wohnung(en) kümmern
- Informationen über die Steuerfragen zu beschaffen, die Ihr Haus betreffen
- Empfang und Bearbeitung der an Sie adressierten Steuerkorrespondenz
- Kontrolle und Zahlung kommunaler Gemeindesteuern
- Als Ihr Steuervertreter zu handeln
Der Preis für die oben genannten Dienstleistungen beträgt 195,- Euro/Jahr (ohne Mehrwertsteuer/IVA). Dazu gehört auch die Steuererklärung für eine Person
Für die Einreichung einer Steuererklärung für eine zweite Person wird ein Zuschlag von 70,- Euro (ohne Mehrwertsteuer/IVA) erhoben
Für weitere Fragen und/oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung